Bundestagswahl: allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim
Bundestagswahlen finden immer nach den gleichen demokratischen Grundsätzen statt. „Allgemein“ heißt, dass jeder deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren an der Wahl teilnehmen darf. „Unmittelbar“ heißt, dass die Abgeordneten direkt von den Bürgern gewählt werden. „Frei“ sind Bundestagswahlen, weil niemand das Recht hat, Druck auf die Wähler auszuüben. Es darf zum Beispiel niemand gezwungen werden, einen bestimmten Abgeordneten zu wählen. „Gleich“ bedeutet, dass jede Stimme gleich viel zählt. Und „geheim“ bedeutet, dass niemand das Recht hat zu erfahren, wen ein bestimmter Wähler gewählt hat.







