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Jeder Wähler kann zwei Kreuzchen machen. © picture-alliance / dpa Bild:Jeder Wähler kann zwei Kreuzchen machen.

Die Bundestagswahl

Bei der Bundestagswahl machen die Wähler zwei Kreuze auf dem Stimmzettel. Mit dem einen Kreuz wählen sie eine Person, deren Meinung sie zustimmen. Mit dem zweiten Kreuz wählt man eine Partei, deren Politik man gut findet. Nach einer genau festgelegten Art wird nach der Wahl berechnet, welche Kandidaten als Abgeordnete in den Bundestag gewählt wurden. Mit der Erststimme wird für jeden der 299 Wahlkreise in Deutschland eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter gewählt. Ein Wahlkreis ist zum Beispiel ein Stadtteil oder eine Region. Die Zweitstimme entscheidet, wie viele Kandidaten die Parteien als Abgeordnete in den Bundestag schicken.