Im Auftrag der Wähler
Bei den Bundestagswahlen werden die Abgeordneten von den Menschen im Wahlkreis gewählt. Ein Wahlkreis ist zum Beispiel eine Stadt oder eine Region. Durch die Wahl werden die Abgeordneten beauftragt, die Interessen der Menschen zu vertreten. Diesen Auftrag nennt man auch „Mandat“.




