Lexikon
Hier werden einzelne Begriffe genau erklärt. Klicke auf den Buchstaben, mit dem der Begriff beginnt.
Der Buchstabe B wie
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Bundeskanzler / Bundeskanzlerin
Der Bundeskanzler leitet die Bundesregierung. Zurzeit ist Angela Merkel die Bundeskanzlerin, also die Regierungschefin. Sie wurde von den Abgeordneten des Bundestages gewählt. Die Bundeskanzlerin arbeitet aber nicht im Bundestag, sondern im Bundeskanzleramt. Hier trifft sie sich mit ihren Ministerinnen und Ministern und bestimmt die Richtung der Politik. nach oben
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Bundesland
Deutschland hat insgesamt 16 Bundesländer, wie zum Beispiel Bayern, Sachsen oder Nordrhein-Westfalen. Eigentlich heißen diese Gebiete einfach nur „Länder“, denn sie haben auch eine eigene Regierung und ein eigenes Parlament. Alle zusammen bilden sie aber Deutschland. nach oben
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Bundesminister
Die Bundesminister und Bundesministerinnen bilden gemeinsam mit der Bundeskanzlerin die Bundesregierung. Jeder Minister und jede Ministerin ist für ein ganz bestimmtes Thema zuständig, wie zum Beispiel für Familie, Gesundheit oder Wirtschaft. Die Minister kümmern sich darum, dass in ihrem Bereich alles so umgesetzt wird, wie es im Bundestag beschlossen wurde. Außerdem können sie Vorschläge für neue Gesetze machen. nach oben
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Bundespräsident
Der Bundespräsident ist unser Staatsoberhaupt. Er ist der erste Mann im Staat. Natürlich kann auch eine Frau Bundespräsidentin werden. Allerdings muss man mindestens 40 Jahre alt sein, um gewählt werden zu können. Seit dem 30. Juni 2010 ist Christian Wulff der Bundespräsident. Er wurde von den Mitgliedern des Bundestages und genauso vielen Vertretern der Bundesländer für fünf Jahre gewählt. Der Bundespräsident hat viele Aufgaben. Dazu gehört vor allem, dass er unser Land nach außen vertritt und neue Gesetze prüft und unterschreibt, bevor sie für alle gelten. nach oben
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Bundesrat
Der Bundesrat hat seinen Sitz, also sein Gebäude, in Berlin – ganz in der Nähe des Bundestages. Er kümmert sich speziell um die Interessen der 16 Bundesländer. Das heißt, im Bundesrat kommen Politikerinnen und Politiker aus allen Bundesländern zusammen, um bei der Gesetzgebung und Verwaltung Deutschlands mitzuwirken. nach oben
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Bundesregierung
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler beziehungsweise der Bundeskanzlerin und den Bundeministerinnen und Bundesministern. Die Regierung kann neue Gesetze im Bundestag vorschlagen. Sie ist aber nicht der Gesetzgeber, sondern kümmert sich gemeinsam mit den Behörden und Ämtern darum, dass die Gesetze umgesetzt werden. Gesetzgeber ist in Deutschland übrigens der Bundestag; die Abgeordneten entscheiden, welche Gesetze gelten sollen. nach oben
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Bundestag
Der Bundestag ist das Parlament Deutschlands. Er hat seinen Sitz in der Hauptstadt Berlin. Der Bundestag vertritt den Willen des Volkes. Hier treffen sich Politikerinnen und Politiker aus ganz Deutschland – die so genannten Abgeordneten. Sie werden in der Regel alle vier Jahre gewählt, und zwar von den Bürgerinnen und Bürgern, die zum Zeitpunkt der Bundestagswahl mindestens 18 Jahre alt sind. Die Aufgaben des Bundestages sind vor allem die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierung. Die Abgeordneten wählen auch den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. nach oben
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Bundestagspräsident
Der Bundestagspräsident ist der „Chef“ des Bundestages. Er wird von den Abgeordneten für vier Jahre gewählt. Seit Oktober 2005 ist Norbert Lammert von der CDU/CSU-Fraktion der Bundestagspräsident. Er vertritt den Bundestag nach außen, trifft Entscheidungen in der Bundestagsverwaltung und leitet die Sitzungen im Plenarsaal. Da er das alles nicht alleine schaffen kann, hat er mehrere Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Sie werden auch Vizepräsidenten genannt. nach oben
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Bundestagswahl
Bei der Bundestagswahl wählen die Bürgerinnen und Bürger aus ganz Deutschland die Menschen und Parteien, die sie im Bundestag vertreten sollen. Die Wahlen finden in der Regel alle vier Jahre statt. Wählen dürfen alle Deutschen, die mindestens 18 Jahre alt sind. nach oben
