Lexikon
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Der Buchstabe G wie
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Gesetze
Gesetze sind Regeln und Entscheidungen, die unser Zusammenleben beeinflussen. Sie beschreiben zum Beispiel, was wir dürfen und was wir nicht dürfen. In Deutschland erlässt der Deutsche Bundestag die Gesetze, die für alle Bürgerinnen und Bürger gelten. Diese Gesetze bezeichnet man als Bundesgesetze. nach oben
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Gesetzentwurf
Als Gesetzentwurf bezeichnet man die Idee für ein neues Gesetz. Die Idee wird ganz genau aufgeschrieben und den Abgeordneten im Bundestag vorgestellt. So einen Gesetzentwurf darf die Bundesregierung, der Bundesrat oder eine Gruppe von Abgeordneten machen. Der Gesetzentwurf wird im Bundestag genau geprüft und oft noch überarbeitet. Ob das Gesetz in Kraft treten, also für die Bürgerinnen und Bürger gelten soll, entscheiden die Abgeordneten durch eine Abstimmung im Plenarsaal. nach oben
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Gesetzgeber
Der Deutsche Bundestag ist in Deutschland der Gesetzgeber. Er entscheidet, welche neuen Gesetze eingeführt werden. Dazu prüfen die Abgeordneten erst die Entwürfe für neue Gesetze. Oft überarbeiten sie die Entwürfe und stimmen dann im Plenarsaal ab, ob das Gesetz in Kraft treten soll. Gesetze gelten für alle Bürgerinnen und Bürger. Neben dem Bundestag sind die Parlamente der 16 Bundesländer für die Gesetzgebung zuständig. nach oben
