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Lexikon Buchstabe A

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    Die Abgeordneten treffen wichtige Entscheidungen für unser Land. Sie wählen die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Sie beschließen Regeln, die in ganz Deutschland gelten: die Gesetze. Zudem kontrollieren die Abgeordneten die Bundesregierung. Und sie entscheiden, wofür die Regierung Geld ausgeben darf. Diese Aufgaben erledigen die Abgeordneten für uns. Dafür werden sie von den Menschen in Deutschland in den Bundestag gewählt. Die Abgeordneten sind also die Stellvertreter des Volkes, daher kommt der Name Volksvertreter.

    Beispielseite

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    Im Bundestag gibt es einen Plan, in dem steht, was besprochen werden soll. Aber manchmal werden Dinge plötzlich wichtig und einige Politiker meinen, auch darüber sollte gesprochen werden. Dann können sie eine Aktuelle Stunde beantragen. Eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent aller Abgeordneten müssen dafür sein. In einer Aktuellen Stunde darf ein Abgeordneter höchstens fünf Minuten reden. Wenn Mitglieder der Bundesregierung oder des Bundesrats dabei sind, gilt diese Regel für sie allerdings nicht. Deshalb dauert es dann manchmal doch länger als eine Stunde.

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    Eine wichtige Aufgabe des Bundestages ist es, die Bundesregierung zu kontrollieren. Wie macht er das? Zum Beispiel indem er ihr Fragen stellt, die sie dann öffentlich beantworten muss. Schriftliche Fragen heißen Anfragen. Es gibt Kleine Anfragen und Große Anfragen. Beide muss die Bundesregierung schriftlich beantworten. Über die Großen Anfragen wird zusätzlich auch im großen Plenarsaal des Bundestages gesprochen. Eine Anfrage darf entweder eine Fraktion stellen oder eine Gruppe von Abgeordneten, die groß genug ist, um theoretisch eine Fraktion bilden zu können.

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    Im Bundestag gibt es viele verschiedene Ausschüsse, in denen Gruppen von Abgeordneten sich mit bestimmten Themen beschäftigen, zum Beispiel mit Fragen rund um Schule, Umwelt oder Verkehr. In den Ausschüssen beraten die Abgeordneten zum Beispiel Vorschläge für neue Gesetze. Dabei können sie sich Unterstützung holen: In Anhörungen können sie Expertinnen und Experten einladen, die sich mit dem Thema besonders gut auskennen. So erfahren die Abgeordneten mehr über das Thema, bevor sie eine Entscheidung treffen.

    Video „Die Ausschüsse”Beispielvideo

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    Bundestagsabgeordnete stellen einen Antrag, wenn sie wollen, dass der Bundestag etwas beschließt. Oft richten sich Anträge auch an die Bundesregierung. Die Abgeordneten können mit einem Antrag zum Beispiel einen Vorschlag für ein neues Gesetz fordern. Der Antrag wird im großen Plenarsaal des Bundestages besprochen. Oft beraten die Abgeordneten auch noch einmal in kleinen Gruppen über die Vorschläge. Am Ende stimmen sie darüber ab, ob sie den Antrag annehmen, ihm also zustimmen, oder nicht. 

    Video „Der Antrag”Beispielvideo

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    Bei der Bundestagswahl können die Menschen in Deutschland zwei Stimmen abgeben. Mit der ersten Stimme wählen sie einen Politiker oder eine Politikerin aus ihrem Wahlkreis. Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, gewinnt ein Direktmandat und zieht auf jeden Fall als Abgeordneter in den Bundestag ein.

    Mit der zweiten Stimme wählen die Bürgerinnen und Bürger eine Partei. Diese Stimme wird auch Zweitstimme genannt. Die Anzahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, welche Partei wie viele Sitze im Bundestag bekommt.

    Früher war es so: Wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate bekommen hat, als ihr aufgrund ihres Ergebnisses bei den Zweitstimmen eigentlich Sitze im Bundestag zustanden, bekam sie zusätzliche Sitze. Diese wurden Überhangmandate genannt. Damit das für die anderen Parteien nicht unfair war, gab es extra Sitze, die Ausgleichsmandate genannt wurden.

    Mit den neuen Regeln gibt es das so nicht mehr. Es zählt allein das Ergebnis der Zweitstimmen, um zu bestimmen, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt. Also dürfen nicht unbedingt alle, die in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommen, in den Bundestag einziehen.

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    Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Abgeordneten, die sich intensiv mit einem Thema beschäftigen, also zum Beispiel mit dem Verkehr, der Umwelt oder etwa der Gesundheit. In den Ausschüssen beraten die Abgeordneten vor allem Vorschläge für Gesetze, diese heißen Gesetzentwürfe. Die Abgeordneten überprüfen, ob noch etwas geändert werden sollte. 

    Video „Der Ausschuss”Beispielvideo