Bei der Bundestagswahl können die Menschen in Deutschland zwei Stimmen abgeben. Mit der ersten Stimme wählen sie einen Politiker oder eine Politikerin aus ihrem Wahlkreis. Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, gewinnt ein Direktmandat und zieht auf jeden Fall als Abgeordneter in den Bundestag ein.
Mit der zweiten Stimme wählen die Bürgerinnen und Bürger eine Partei. Diese Stimme wird auch Zweitstimme genannt. Die Anzahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, welche Partei wie viele Sitze im Bundestag bekommt.
Früher war es so: Wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate bekommen hat, als ihr aufgrund ihres Ergebnisses bei den Zweitstimmen eigentlich Sitze im Bundestag zustanden, bekam sie zusätzliche Sitze. Diese wurden Überhangmandate genannt. Damit das für die anderen Parteien nicht unfair war, gab es extra Sitze, die Ausgleichsmandate genannt wurden.
Mit den neuen Regeln gibt es das so nicht mehr. Es zählt allein das Ergebnis der Zweitstimmen, um zu bestimmen, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt. Also dürfen nicht unbedingt alle, die in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommen, in den Bundestag einziehen.