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Lexikon Buchstabe U

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    Bei der Bundestagswahl können die Menschen in Deutschland zwei Stimmen abgeben. Mit der ersten Stimme wählen sie einen Politiker oder eine Politikerin aus ihrem Wahlkreis. Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, gewinnt ein Direktmandat und zieht auf jeden Fall als Abgeordneter in den Bundestag ein. 

    Mit der zweiten Stimme wählen die Bürgerinnen und Bürger eine Partei. Diese Stimme wird auch Zweitstimme genannt. Die Anzahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, welche Partei wie viele Sitze im Bundestag bekommt. 

    Wenn nun eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate bekommt, als ihr aufgrund ihres Ergebnisses bei den Zweitstimmen eigentlich Sitze im Bundestag zustehen würden, dann entstehen Überhangmandate. Weil das für die anderen Parteien aber sonst unfair wäre, werden diese Überhangmandate mit Ausgleichsmandaten wieder ausgeglichen. So bleibt das Verhältnis der Zweitstimmen gewahrt.

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    Das ist ein langes Wort: Untersuchungs-Ausschuss. Dabei geht es um eine Untersuchung, wie der Name schon sagt. Wenn etwas falsch läuft, will man wissen, wer schuld ist. Und wie man die Sache beim nächsten Mal besser machen kann. Auch bei Politikern, in Behörden oder Ministerien kann es zu Missständen kommen. Wenn dieser Verdacht besteht, kann der Bundestag eine Gruppe von Abgeordneten damit beauftragen, die Sache zu untersuchen. Diese Gruppe nennt man dann einen Untersuchungsausschuss.