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Lexikon Buchstabe Z

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    Bei der Bundestagswahl machen die Wählerinnen und Wähler zwei Kreuze auf ihrem Wahlzettel. Das erste Kreuz ist für einen Abgeordneten aus ihrer Region, den sie gut finden. Das nennt man Erststimme. Das zweite Kreuz ist die Zweitstimme. Das machen die Wähler neben dem Namen der Partei, die sie gut finden und die ihrer Meinung nach im Bundestag vertreten sein sollte. Die Parteien und Personen mit den meisten Kreuzen dürfen im Bundestag mitbestimmen.