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Lexikon Buchstabe W

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    Eine Wahlkabine ist dafür da, um darin den Stimmzettel für eine Wahl auszufüllen. Du kannst sie dir wie eine Umkleidekabine in einem Geschäft vorstellen. Manchmal besteht sie aber auch nur aus einem Tisch mit einem sogenannten Sichtschutz. Jeder, der wählen darf, geht alleine in die Wahlkabine, denn die Wahl ist geheim. Niemand anderes soll mitbekommen, welche Politikerinnen und welche Politiker jemand in der Kabine wählt. In der Wahlkabine liegt meist schon ein Stift bereit, mit dem man den Stimmzettel ankreuzen kann. 

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    Ein Wahlkampf ist kein echter Kampf wie ein Boxkampf oder Ringkampf. Nein, beim Wahlkampf kämpfen Politiker mit Worten. Vor einer Bundestagswahl wollen sie sich und ihre Ideen bekannt machen. Die Politiker sagen, was sie in Deutschland ändern möchten  – und was sie an den Plänen der anderen Politiker nicht gut finden. Die Politiker treten oft im Fernsehen auf. Sie reisen durch Deutschland und sprechen mit vielen Menschen. Und manchmal streiten sie vor Zuschauern, welche Ideen die besseren sind. 

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    Bei einer Bundestagswahl wird in ganz Deutschland gewählt. Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt. In jedem Wahlkreis gibt es Politiker, die man wählen kann. Wer die meisten Stimmen bekommt, hat gewonnen und wird Abgeordneter. Die Wahlkreise sind so aufgeteilt, dass in allen ungefähr gleich viele Menschen leben.

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    Der Deutsche Bundestag ist das Parlament Deutschlands. Alle vier Jahre wird er neu gewählt. Und um seine Stimme bei der Wahl abgeben zu können, braucht es einen Raum. Diesen Raum nennt man Wahllokal. Das sind oft Gebäude, die am Wochenende, wenn gewählt wird, nicht genutzt werden: zum Beispiel Schulen, Kindergärten, das Rathaus oder ein Gemeindesaal. Deutschland ist in 299 Wahlbezirke eingeteilt. Jeder Mensch, der wählen darf, macht das in seinem Wahlbezirk. Deswegen muss jeder Wahlbezirk einen Raum bereitstellen, in dem gewählt werden kann – statt Wahllokal kann man deswegen auch Wahlraum sagen. In großen Wahlbezirken gibt es gleich mehrere Wahllokale. 

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    In einer Demokratie wählen die Menschen Politikerinnen und Politiker, die sie dann vertreten, indem sie wichtige Entscheidungen für alle treffen. Wie diese Wahl genau abläuft, steht im Wahlrecht. Dort ist zum Beispiel festgelegt, wer wählen und wer gewählt werden darf, aber auch, welche wichtigen Grundsätze dafür gelten, etwa dass die Wahl frei und geheim sein muss. 

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    Beim Parlament gibt es eine Person, die für die Soldaten zuständig ist: Das ist der oder die Wehrbeauftragte. Er oder sie besucht regelmäßig Soldaten und fragt sie, was bei ihnen gut und was nicht so gut läuft. Er oder sie findet heraus, ob es irgendwo Streit gibt. Und er oder sie fragt, ob die Ausrüstung und Technik vollständig ist oder ob etwas fehlt. Wenn ein Soldat oder eine Soldatin Fragen, Sorgen oder Bitten hat, kann er oder sie sich an den Wehrbeauftragten wenden. So weiß der Wehrbeauftragte immer gut Bescheid. Er berichtet den Abgeordneten regelmäßig, wie es den Soldaten geht. Außerdem hilft er dem Bundestag bei der Kontrolle der Bundeswehr. 

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    Im Bundestag gibt es einen Wehrbeauftragten. Er kümmert sich um die Soldaten. Er weiß auch genau, wie es in der Armee zugeht, weil er mit Soldaten spricht. Was er herausgefunden hat, schreibt er einmal im Jahr in den Wehrbericht. Den Bericht übergibt er den Abgeordneten des Bundestages. Der Bericht hilft ihnen dabei, über die Armee auf dem neusten Stand zu sein und die richtigen Entscheidungen zu treffen.