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Lexikon Buchstabe M

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    Mandat nennt man die Aufgabe und das Amt eines Abgeordneten. Die Abgeordneten des Bundestages haben ein freies Mandat. Das bedeutet, dass sie das tun, was sie selbst für richtig halten. Sie müssen nicht das tun, was andere ihnen sagen. Abgeordnete sind also nur ihrem Gewissen verpflichtet.

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    Wenn der Bundestag etwas entscheidet, muss immer eine Mehrheit der Abgeordneten dafür sein. Das Komplizierte daran: Es gibt verschiedene Arten von Mehrheiten. Für eine normale Abstimmung im Bundestag reicht eine „einfache Mehrheit“. Das bedeutet: Es sind mehr Abgeordnete dafür als dagegen. Bei manchen besonders wichtigen Entscheidungen ist aber auch eine „absolute Mehrheit“ nötig. Das bedeutet, dass mehr als die Hälfte aller Abgeordneten dafür ist. Wenn eine neue Bundestagspräsidentin oder ein neuer Bundestagspräsident gewählt wird, braucht sie oder er zum Beispiel eine absolute Mehrheit. Und schließlich gibt es noch die „Zweidrittelmehrheit“. Dabei müssen, wie der Name schon sagt, zwei Drittel des Abgeordneten dafür sein, also zwei von drei Abgeordneten. Eine so große Mehrheit braucht es zum Beispiel, wenn das Grundgesetz geändert werden soll. 

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    Die Minister gehören zur Regierung. Sie kümmern sich um bestimmte Themen, also zum Beispiel um Gesundheit, Verkehr oder die Umwelt. Die Minister oder Ministerinnen stehen an der Spitze eines Ministeriums, in dem viele Menschen arbeiten. Es gibt ein Ministerium, das sich besonders um die Belange von Kindern kümmert. Es heißt Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.