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Lexikon Buchstabe N

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    Wenn die Abgeordneten im Bundestag über einen Vorschlag für ein neues Gesetz, eine Gesetzesänderung oder über einen Antrag beraten, stimmen sie am Ende darüber ab: Wer ist dafür? Wer ist dagegen? Und wer enthält sich, äußert also keine Meinung? Normalerweise heben die Abgeordneten für diese Abstimmung einfach die Hand. Bei besonders umstrittenen Fragen kommt es aber auch oft zu einer namentlichen Abstimmung. Dafür bekommen alle Abgeordneten drei Karten, auf denen jeweils ihr Name und ihre Fraktion steht. Die blaue Karte steht für „Ja“, die rote für „Nein“ und die weiße für „Enthaltung“. Auf der Internetseite des Bundestages kann später jeder nachschauen, wer wie abgestimmt hat.