Direkt zu den Inhalten springen

Direkt zur Hauptnavigation springen

Lexikon Buchstabe F

  •  
    Vorlesen

    Der Bundestag kontrolliert die Arbeit der Bundesregierung. Das ist eine wichtige Aufgabe. Doch wer Kontrolle ausüben will, muss gut informiert sein. Dafür ist zum Beispiel die Fragestunde da. Dort stellen Abgeordnete der Bundesregierung Fragen. Jeder darf pro Sitzungswoche zwei Fragen stellen. Manchmal antwortet ein Minister oder eine Ministerin selbst, manchmal jemand anderes aus dem Ministerium. Die Antworten werden auch aufgeschrieben, so dass jeder sie nachlesen kann. 

  •  
    Vorlesen

    Eine Fraktion ist eine Gruppe von Abgeordneten. Sie schließen sich zusammen, weil sie in vielen Dingen dieselbe oder ähnliche Meinungen haben. Zurzeit gibt es fünf Fraktionen im Bundestag: die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Sie heißen wie die großen Parteien in Deutschland. Ein Sonderfall ist die CDU/CSU-Fraktion. Hier haben sich zwei Parteien, CDU und CSU, zu einer Fraktion zusammengeschlossen. Fast alle Abgeordneten gehören einer Fraktion an. Denn gemeinsam sind sie stärker und dürfen zum Beispiel einen Vorschlag für ein neues Gesetz machen. Abgeordnete, die in keiner Fraktion sind, dürfen das nicht. Zu Beginn der aktuellen Legislaturperiode gab es übrigens sechs Fraktionen. Die Linksfraktion löste sich aber auf, als zehn Mitglieder austraten. Abgeordnete dürfen nämlich nur eine Fraktion bilden, wenn sie zusammen fünf Prozent des Bundestages ausmachen. Und diese Zahl erreichte Die Linke nach den Austritten nicht mehr. 

  •  
    Vorlesen

    Die meisten Abgeordneten im Bundestag schließen sich zu Fraktionen zusammen. Das sind Gruppen von Abgeordneten, die in vielen Fragen dieselbe oder eine ähnliche Meinung haben. Es gibt aber auch Abgeordnete, die zu keiner Fraktion gehören. Sie dürfen im Bundestag trotzdem mitdiskutieren und abstimmen. Manche Dinge dürfen sie aber nicht, zum Beispiel einen Vorschlag für ein neues Gesetz machen. Das dürfen nur Fraktionen.